Ein Urteil, das Kolping interessiert

Das Kolpinghaus Bad Cannstatt. Bild: DVRS

Das Kolpinghaus Bad Cannstatt. Bild: DVRS

Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet am 28. Juni, ob ein Berufsschüler Anspruch auf Erstattung der Unterkunfts- und Verpflegungskosten bei wohnortferner Berufsschulunterbringung durch das Land hat.

Im Kolping Regional 1/2016 haben wir das Thema Jugendwohnen aufgeriffen. Es ging um die Finanzierung der Unterbringungskosten für Berufsschüler, die während ihrer Block-Berufsschulunterrichts nicht zu Hause wohnen können, weil der Schulweg zu weit wäre. Viele finden dann in unseren Kolpinghäusern eine gemütliche Unterkunft, ganz nach dem Motto: Auswärts zu Hause.

Es war noch die vorherige Landesregierung (Grüne/SPD), die den Zuschuss für eine Übernachtung ab dem kommenden Schuljahr 2016/17 von sechs auf zwölf Euro erhöht hat. Der Kolpingwerk Diözesanverband hat diese Erhöhung begrüßt, aber sie geht ihm nicht weit genug. Denn, da eine Übernachtung mit durchschnittlich 36 Euro zu Buche schlägt, sind damit lediglich 30 Prozent der Übernachtungskosten gedeckt. Den Rest zahlen die Auszubildenden aus eigener Tasche. Damit sind Auszubildende, die einen seltenen Beruf erlernen und deshalb weite Wege zur Berufsschuile auf sich nehmen müssen, benachteiligt. 

Die neue Landesregierung (Grüne /CDU) hat sich  vorgenommen, das Thema Jugendwohnen aufzugreifen: "Wir möchten die Rahmenbedingungen für Schülerinnen und Schüler im Blockunterricht weiter verbessern und die Struktur und Finanzierung der Wohnheime überprüfen", steht im Koalitionsvertrag. Diesbezüglich wird der Kolpingwerk Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart die Politik beim Wort nehmen.

Doch zunächst steht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mannheim an. Dort wird am Dienstag, 28. Juni um 14 Uhr, verhandelt, ob ein Berufsschüler Anspruch auf Erstattung der Unterkunfts- und Verpflegungskosten bei wohnortferner Berufsschulunterbringung durch das Land hat. 

Das Urteil könnte sich auf die derzeitigen Fördersätze auswirken. Wir werden berichten.