Lust auf ein ehrenamtliches Engagement als SozialrichterIn?

Die ACA (Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen) kann beim Sozialgericht Stuttgart eine/n ehrenamtliche Richter/in vorschlagen. Interesse? Dann melde dich in der Geschäftsstelle.

Die ACA kann eine ehrenamtliche Sozialrichterin / ehrenamtlichen Sozialrichter für das Sozialgericht Stuttgart vorschlagen.

Voraussetzung dafür sind:

  • Deutsche Staatsbürgerschaft
  • 25 Jahre alt
  • Wohnort oder Arbeitsort im Gerichtsbezirk des Stuttgarter Sozialgerichts. Das entspricht dem Stadtkreis Stuttgart sowie den Landkreisen Böblingen, Esslingen und Rems Murr.

Ehrenamtliche RichterInnen sollen die Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen  aus ihrem täglichen Leben in die Verhandlungen und Beratungen einbringen. Sie sind wie die BerufsrichterInnen an Recht und Gesetz gebunden.

Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus den folgenden Rechtsgebieten (unter anderem):

  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung der Arbeiter, Angestellten und Handwerker einschließlich der Alterssicherung der Landwirte
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Soziale und private Pflegeversicherung
  • Angelegenheiten nach dem Bundeskindergeldgesetz
  • Erziehungsgeldrecht
  • Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes
  • Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) 

Für weitere Informationen meldet euch gerne in der Geschäftsstelle. Auf Wunsch kann auch Kontakt zu einem/einer erfahrenen Sozialrichter/in vermittelt werden.