Anträge bei der Aktion Hoffnung stellen: So geht's

Nach Beschluss der Mitgliederversamlung der Aktion Hoffnung Rottenburg-Stuttgart e.V. gibt es nun einheitliche Formulare für die Antragstellung, den Finanzierungsplan und die Berichterstattung für Projekte.

Alle Formulare finden sich auf der Homepage der Aktion Hoffnung zum Download. Für Kolpingsfamilien und Bezirke, die einen Antrag bei der Aktion Hoffnung stellen wollen ergeben sich folgende Änderungen:

  • Anträge sind mindestens sechs Wochen vor der Sitzung des Vergabeausschusses zur Prüfung bei der der Aktion Hoffnung einzureichen. Die Termine stehen auf der Homepage der Aktion Hoffnung.
  • Antragstellende aus dem Kolpingwerk informieren zu diesem Zeitpunkt auch die Diözesanstelle über ihren Antrag und die Details des Antrags. Am besten per mail an: info(at)kolping-dvrs.de

Hintergrund ist, dass auch ein Mitglied des Kolpingwerk Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart bei der Vergabesitzung anwesend ist und die Interessen der Kolpingsfamilien vertritt. Zurzeit ist Werner Schatz Mitglied im Förderausschuss.

 Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen haben, können nicht gefördert werden. Ein vorzeitiger Projektbeginn nach Antragstellung und vor der Entscheidung des Förderausschusses erfolgt auf Risiko des Antragstellers.

 Folgende Projekte können gefördert werden:

  • Auslandsprojekte und internationale Entwicklungsprogramme
  • inländische Bildungsmaßnahmen
  • Hilfsgüterversendungen
  • Projekt- und Begegnungsreisen
  • Nothilfemaßnahmen im Sinne der Katastrophenhilfe
  • die Entsendung von Fachkräften in der Entwicklungszusammenarbeit, die einen AGEH Vertrag haben sowie die missionarischen Dienste und andere Freiwilligendienste der Diözese

 Alle weiteren Informationen finden sich in den Projekt-Kriterien der Aktion Hoffnung.
Bei Fragen zu Projekten und zur Antragstellung könnt ihr euch direkt an Werner Schatz oder Magdalena Kneisel unter Telefon: 0711-96022-44 wenden.