Familienentlastung- Bundesregierung ist am Zug

Bild: DVRS

Eine Kolpingforderung aus 2017, Produkte für Kinder nur mit 7% Mehrwertsteuer zu belegen, kann von der Bundesregierung nach einer neuen EU-Mehrwertsteuerrichtlinie leichter umgesetzt werden.

Schon 2017, im Vorfeld der Bundestagswahl, hat der Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart familienentlastende Maßnahmen von der Politik gefordert. Eine der Forderungen war die Reduzierung der Mehrwertsteuer von Produkten für Kinder von 19 auf 7 Prozent.

Kolping hat die damalige Forderung so begründet:

"Es ist ungerecht, dass auf Schnittblumen, Trüffel, Wachteleier, Hotelübernachtungen, Rennpferde, Tierfutter und weitere Luxusartikel der reduzierte Mehrwertsteuersatz in Höhe von sieben Prozent zur Anwendung kommt, während Windeln, Kindersitze, Babykleidung und Schnuller mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belegt sind.
Die Reduzierung der Mehrwertsteuer für Kinderartikel ist ein Beitrag für mehr Gerechtigkeit für Familien und würde ihre finanzielle Belastung erheblich reduzieren. Der Bundesrechnungshof hat mehrfach das vorhandene Mehrwertsteuersystem
kritisiert und mehr Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Steuergerechtigkeit gefordert. Vor allem unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit ist eine Reform des Mehrwertsteuersystems dringend notwendig. Die genannten Maßnahmen wären ein klares Signal in der Gesellschaft. Sie unterstreichen die Bedeutung und Wertschätzung von Familien und sind ein Beitrag
zu mehr Gerechtigkeit in der Familienpolitik und damit zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes."

Die Bundespolitik hatte sich stets auf die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie zurückgezogen, die diese Verringerung der Mehrwertsteuer nicht zuließe.

Nun hat der Europäische Rat die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie überarbeitet. In einem Katalog, in dem alle Produkte und Dienstleistungen aufgeführt sind, für die die reduzierte Mehrwertsteuerregelung angewendet werden darf, sind nun auch Kinderbekleidung und Kinderschuhe enthalten. Damit wird es für die Bundesregierung leichter, den reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Kinderbekleidung und Kinderschuhe anzuwenden.

Nach dieser neuen Sachlage erneuert der Diözesanverband seine Forderung an die Politik, diese Möglichkeit der Familienentlastung schnell umzusetzen. Damit könnten Familien, deren Haushaltsbudget unter der aktuell hohen  Teuerungsrate ohnehin besonders angespannt ist, entlastet werden.