Im Namen des Volkes

Bild: Peter Weidemann_ Pfarrbriefservice

Kolpingmitglieder können sich über die ACA um ein Amt als ehrenamtliche Arbeitsrichter*in bewerben.

An den Arbeitsgerichten

  • Pforzheim
  • Reutlingen
  • Stuttgart
  • Villingen-Schwenningen
  • Freiburg

kann die ACA wieder Bewerber*innen für dieses Ehrenamt vorschlagen.

Das sind die Voraussetzungen für eine Bewerbung:

  • mind. 25 Jahre
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Arbeitsplatz oder Wohnsitz im jeweiligen Gerichtsbezirk
  • Eine Tätigkeit beim Arbeitsgericht setzt die aktive Teilnahme als Arbeitnehmer/in im Berufsleben in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis (oder im aktiven Teil der Altersteilzeit, oder als arbeitslos gemeldet) voraus.

Wenn Gerichte der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit in vollständiger Besetzung tätig werden, geschieht dies unter Beteiligung ehrenamtlicher Richter und Richterinnen. Ein ehrenamtlicher Richter wirkt aktiv an der Rechtsprechung mit, kann Fragen an die Prozessparteien sowie an Zeugen stellen. Ein ehrenamtlicher Richter ist einem Berufsrichter gleichgestellt und hat das gleiche Stimmrecht. Männer und Frauen mit Erfahrung im Arbeitsleben sind gefragt.

Bitte gebt diese Info weiter und meldet euch bei Interesse in der Geschäftsstelle der ACA Baden-Württemberg per E-Mail