Sonntagsschutz nachhaltig gestärkt

Als Mitglied der Allianz für den freien Sonntag freut sich Kolping über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das den Sonntagsschutz nachhaltig stärkt.

Der Kolping Landesverband Baden-Württemberg ist Mitglied in der Allianz für den freien Sonntag. Eberhard Vogt, Mitglied im Landesvorstand und im Vorstand des DV Rottenburg-Stuttgart vertritt Kolping in der Sonntagsallianz.

"Es ist erfreulich, dass das Bundesgericht nun für den Sonntagsschutz im Sinne der Allianz entschieden hat", sagt Eberhard Vogt, der als Mitglied des Landesvorstands die Interessen von Kolping in der Sonntagsallianz vertritt.

Die Gewerkschaft ver.di, ebenfalls Mitglied in der Allianz übernahm stellvertretend auch für die Allianz die Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig.

Die Leipziger Richter hatten am Montag, 22. Juni 2020, Urteile des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim und des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster geändert. Sie hatten die Hürden für ausnahmsweise zulässige verkaufsoffene Sonntage niedriger gesetzt. Mit diesem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht den Sonntagsschutz nachhaltig gestärkt, zeigt sich der ver.di Bezirk Stuttgart ebenfalls zufrieden.

Hier gibt es weitere Infos zum Nachlesen.

Pressemitteilung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts

Berichterstattung in der Stuttgarter Zeitung vom 22. Juni 2020