Unser Ziel ist erreicht

Das Land übernimmt die Kosten für Unterbringung von Schülern auswärtiger Berufsschulen. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat das Land dazu verpflichtet.

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Mit dieser Entscheidung stärken wir die Attraktivität der beruflichen Ausbildung und verbessern die Situation von Schülerinnen und Schülern, die auf eine auswärtige Unterbringung angewiesen sind.“

Der Ministerrat hat heute (8. November) beschlossen, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von Berufsschülerinnen und Berufsschülern, die während des Besuchs von Blockunterricht entstehen, unter Berücksichtigung einer häuslichen Ersparnis für die Verpflegung vollständig zu übernehmen.

Derzeit beträgt der durchschnittliche Tagessatz der Jugendwohnheime 36 Euro. Die Erstattung der Kosten erfolgt rückwirkend zum Schuljahresbeginn 2016/17. Das Land hat hierfür circa 18,5 Millionen Euro zusätzlich im Haushalt 2017 bereitgestellt.

Der genaue Wortlaut ist auf der Homepage des Kultusministeriums nachzulesen.