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Diözesanversammlung 28. bis 30. März 2025 in Untermarchtal

Vom 28. bis 30. März 2025 findet die Diözesanversammlung unseres Diözesanverbands statt.

Bitte meldet Euch spätestens bis 21. März 2025 im Diözesanbüro oder online über nebenstehendes Anmeldeformular an.

Anreisen könnt ihr bereits am Freitagnachmittag. Nach dem Abendessen findet die Bezirkskonferenz statt. Dort soll es Impulse für eure Bezirksarbeit geben, aber auch der Austausch wird nicht zu kurz kommen. Den Abend beschließen wir mit einem geselligen Beisammensein. 

Am Samstagvormittag wird der Diözesanvorstand zunächst über seine Arbeit seit der Diözesanversammlung 2023 berichten. Dann stellen die Kolpingsfamilien, die sich auf den Klimapreis beworben haben, ihre Aktionen vor. In der Mittagspause gibt es die Möglichkeit, sich im Foyer die verschiedenen Arbeitsschwerpunkte des Diözesanverbandes anzuschauen und darüber ins Gespräch zu kommen. Denn: Wir brauchen eure Stimme, eure Ideen und eure Visionen! Am Samstagnachmittag steht die Wahl des Vorstands an. Ein Gottesdienst beschließt den ersten Tag der Diözesanversammlung.

Am Sonntag stehen ebenfalls spannende Themen auf der Tagesordnung. Wir werden mit Ordinariatsrätin Karin Schieszl-Rathgeb über Verbandsthemen ins Gespräch kommen. Außerdem wird der Kolping-Klimapreis verliehen werden, nachdem ihr abgestimmt habt! 

Die Diözesanversammlung gehört zu den wichtigsten Veranstaltungen des Diözesanverbands. Sie ist eine gute Gelegenheit, sich über die Entwicklung des Verbands zu informieren, gemeinsam seine Zukunft zu gestalten und sich zu begegnen. Nutzen wir die Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch und um Gemeinschaft mit Kolpinggeschwistern zu erleben.

Aktuelles zur Diözesanversammlung gibt es hier. Scannt dafür einfach den QR-Code:

Online-Anmeldung zur Diözesanversammlung

Anmeldung DV

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Die Diözesanversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Kolpingwerkes Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart; sie ist eine Delegiertenversammlung.

Der Diözesanversammlung gehören an:

mit Sitz und Stimme: die stimmberechtigten Mitglieder des Diözesanvorstands, eine Delegierte / ein Delegierter je Kolpingsfamilie, je volle 150 Mitglieder einer Kolpingsfamilie eine weitere Delegierte / ein weiterer Delegierter, zwei Delegierte je Bezirksverband, je volle 750 Mitglieder eines Bezirksverbands eine weitere Delegierte / ein weiterer Delegierter, eine Delegierte / ein Delegierter für die Einzelmitglieder des Kolpingwerkes Deutschland, die zugleich Einzelmitglieder im Kolpingwerk Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart sind, je volle 150 Einzelmitglieder des Kolpingwerkes Deutschland, die zugleich Einzelmitglieder im Kolpingwerk Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart sind, eine weitere Delegierte / ein weiterer Delegierter, die / der Vorsitzende des Rechtsträgers, die stimmberechtigten Mitglieder der Diözesanleitung der Kolpingjugend.

mit beratender Stimme: die Referentinnen und Referenten der Diözesangeschäftsstelle, die / der Aufsichtsratsvorsitzende des Kolping-Bildungswerkes Württemberg, die Leiter/innen der Facharbeitskreise.

Einzuladen sind: die Vorstandsmitglieder des Rechtsträgers, die Vorstandsmitglieder des Kolping-Bildungswerkes Württemberg, die Mitglieder der Facharbeitskreise.