Die Klage eines Berufsschülers vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg war erfolgreich. Berufsschüler haben Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten für auswärtige Unterbringung und Betreuung.
Zur <link fileadmin dvrs_data downloads infos pm_jugendwohnen_31082016.pdf download file>Pressemitteilung des Kolpingwerk Diözesanverbands Rottenburg-Stuttgart.