Die ACA hat als Arbeitnehmerorgansiation ein Vorschlagsrecht für die Ernennenung von ehrenamtlichen ArbeistrichterInnen. Für die drei freien Plätze am Stuttgarter Arbeitsgericht werden interesierte Personen gesucht.
Wer dieses Ehrenamt gerne ausüben möchte, kann den Personalbogen ausgefüllt bis 11. September 2020 an die Geschäftstelle der ACA, Heusteigstraße 66, 70180 Stuttgart schicken.
Folgende Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen:
Als ehrenamtliche/r Richter/in kann berufen werden, wer das 25. Lebensjahr vollendet hat und im Bezirk des Arbeitsgerichts tätig ist oder dort wohnt.
Ehrenamtliche RichterInnen der Arbeitnehmerseite können neben den aktiv tätigen ArbeitnehmerInnen auch frühere ArbeitnehmerInnen sein, die jetzt arbeitslos sind,