Lust auf ein ehrenamtliches Engagement als Sozialrichter*in?

Die ACA (Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen) kann beim Sozialgericht Ulm ehrenamtliche Richter*innen vorschlagen. Interesse? Dann melde dich in der Geschäftsstelle.

Die ACA kann beim Sozialgericht Ulm ehrenamtliche Richter*innen vorschlagen. 

Voraussetzung dafür sind:

  • Deutsche Staatsbürgerschaft
  • 25 Jahre alt
  • Wohnort oder Arbeitsort im Gerichtsbezirk des Ulmer Sozialgerichts. Der Gerichtsbezirk des Sozialgerichts Ulm erstreckt sich über den Stadtkreis Ulm und die Landkreise Alb-Donau, Biberach, Göppingen, Heidenheim und Ostalb.

Ehrenamtliche Richter*innen sollen die Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen aus ihrem täglichen Leben in die Verhandlungen und Beratungen einbringen. Sie sind wie die Berufsrichter*innen an Recht und Gesetz gebunden.

Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus den folgenden Rechtsgebieten (unter anderem):

  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung der Arbeiter*innen, Angestellten und Handwerker*innen einschließlich der Alterssicherung der Landwirte
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Soziale und private Pflegeversicherung
  • Angelegenheiten nach dem Bundeskindergeldgesetz
  • Erziehungsgeldrecht
  • Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes
  • Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) 

Für weitere Informationen meldet euch gerne in der Geschäftsstelle. Auf Wunsch kann auch Kontakt zu einem*r erfahrenen Sozialrichter*in vermittelt werden.