Die ACA kann beim Sozialgericht Ulm ehrenamtliche Richter*innen vorschlagen.
Voraussetzung dafür sind:
- Deutsche Staatsbürgerschaft
- 25 Jahre alt
- Wohnort oder Arbeitsort im Gerichtsbezirk des Ulmer Sozialgerichts. Der Gerichtsbezirk des Sozialgerichts Ulm erstreckt sich über den Stadtkreis Ulm und die Landkreise Alb-Donau, Biberach, Göppingen, Heidenheim und Ostalb.
Ehrenamtliche Richter*innen sollen die Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen aus ihrem täglichen Leben in die Verhandlungen und Beratungen einbringen. Sie sind wie die Berufsrichter*innen an Recht und Gesetz gebunden.
Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus den folgenden Rechtsgebieten (unter anderem):
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung der Arbeiter*innen, Angestellten und Handwerker*innen einschließlich der Alterssicherung der Landwirte
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Soziale und private Pflegeversicherung
- Angelegenheiten nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Erziehungsgeldrecht
- Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II)
Für weitere Informationen meldet euch gerne in der Geschäftsstelle. Auf Wunsch kann auch Kontakt zu einem*r erfahrenen Sozialrichter*in vermittelt werden.