Neue Zuschuss-Regeln beim Landesjugendplan

Ab 2026 brauchen alle Teamer*innen von Veranstaltungen eine Juleica-Zertifizierung. Das Juref bietet deshalb eine Juleica-Auffrischungsschulung für alle neuen und erfahrenen Gruppenleiter*innen an.

Das Land Baden-Württemberg fördert Kinder- und Jugendarbeit finanziell über den Landesjugendplan. Auch Kolpingjugenden können für Freizeiten und Aktionen dort Zuschüsse beantragen. Allerdings gelten dafür neue Regelungen. Ab dem Jahr 2026 müssen alle Gruppenleiter*innen eine sogenannte Jugendleiter*in-Card (Juleica) oder eine vergleichbare Qualifizierung besitzen. Für langjährig Aktive in der Jugendarbeit gibt es eine Übergangsregel: Wer bis Ende des Jahres 2023 eine Auffrischungsschulung absolviert, kann damit eine Juleica beantragen. 

Das Jugendreferat der Kolpingjugend bietet deshalb vom 9.-10. Dezember im Kolpinghaus in Stuttgart eine Juleica-Auffrischungsschulung für alle neuen und erfahrenen Gruppenleiter*innen an. Bei Interesse meldet euch im Juref unter juref@kolpingjugend-stuttgart.de

Die Juleica ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Wer eine Juleica besitzt, ist offiziell als Gruppenleiter*in qualifiziert. Die Juleica ist drei Jahre gültig, danach braucht man eine Auffrischungsschulung. Übrigens bietet die Juleica viele Vorteile: Es gibt Vergünstigungen z.B. bei der Bahn, in Jugendherbergen und im Europa-Park. Die Qualifizierung macht sich außerdem gut bei Bewerbungen & im Lebenslauf!  

Mehr Infos zu dem Thema findet ihr hier: https://ljrbw.de/news-reader/den-uebergang-gestalten