Selbstverwaltung – die Versicherten bestimmen den Kurs

Für die nächsten Sozialwahlen können sich Kolpingmitglieder um Selbstverwaltungsämter bei der Deutschen Rentenversicherung und der AOK Baden-Württemberg bewerben. Dafür suchen wir DICH.

Zugegeben, Selbstverwaltung ist ein sperriges Wort und klingt nach ziemlich viel Bürokratie. Aber in Selbstverwaltung steckt auch das Wörtchen selbst. Dem können viele etwas abgewinnen. Denn Dinge selbst anzupacken, das gefällt vielen Menschen ganz gut. Im Alltag wägen wir ab, was für uns gut und wichtig ist. Auch in unseren Berufen müssen wir Entscheidungen treffen und können mitgestalten. Selbst entscheiden ist etwas Positives.

Das Prinzip des Selbstentscheidens und Selbstverwaltens gibt es auch in den Sozialversicherungen, also in den gesetzlichen Krankenkassen, Rentenversicherungen oder Unfallkassen. Hier bestimmen Versicherte und Arbeitgeber mit, wo es lang geht. Viele glauben, dass dies die Politik bestimmt. Doch der Bundestag bestimmt lediglich den gesetzlichen Rahmen. Es sind die Vertreterinnen und Vertreter der Beitragszahler und der Arbeitgeber, die gleichberechtigt bestimmen, was mit den Beitragsgeldern, die allen Versicherten vom Lohn abgezogen werden, geschieht. Diese Vertreter heißen auch Selbstverwalter.

Wer bestimmt eigentlich, wer Selbstverwalter wird?

Die Beitragszahler und Versicherten selbst. Alle sechs Jahre wählen sie bei den Sozialwahlen ihre Vertreterinnen und Vertreter in die Selbstverwaltungsparlamente. Bei der Rentenversicherung ist das die Vertreterversammlung, bei den Kranken und Unfallkassen der Verwaltungsrat. 2023 stehen die nächsten Sozialwahlen an.

Damit gewählt werden kann, stellen Arbeitnehmerorganisationen und Gewerkschaften Wahllisten auf. Die ACA (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen), bei der auch Kolping Mitglied ist, reicht gemeinsam mit dem DGB eine Wahlliste zur Sozialwahl ein. Für diese Wahlliste sucht die ACA derzeit Kandidatinnen und Kandidaten.

Welche Aufgaben kommen auf dich als SelbstverwalterIn zu?

Selbstverwalter kontrollieren die Geschäftsführung, beschließen den Haushalt einer Versicherung und entscheiden über wichtige Grundsatzfragen. Sie entscheiden zum Beispiel ob und wo Rehakliniken gebaut werden, oder welche Präventionsmaßnahmen eine Krankenkasse bezahlt. Sie beraten die Versicherten oder arbeiten in den Widerspruchsausschüssen mit. Dort können sich Versicherte beschweren, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Die Selbstverwalter kennen den Alltag der Versicherten in den Unternehmen und können deshalb ganz gut die Interessen der Versicherten vertreten. Außerdem arbeiten sie ehrenamtlich. Sie sind deshalb finanziell unabhängig und garantieren somit auch eine unabhängige Vertretung der Interessen der Versicherten.

Wer Lust auf dieses Engagement hat, melde sich bitte per E-Mail in der Geschäftsstelle der ACA Baden-Württemberg. Sie gibt gerne weitere Auskünfte zu den Aufgaben, den Voraussetzungen oder zum zeitlichen Aufwand, der übrigens nicht immer sehr groß ist.  Infos gibt es auch auf www.aca-bw.de

 

Konkret suchen wir Kandidat*innen für

  • die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg
  • den Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg
  • die Bezirksräte der AOK Baden-Württemberg