Sozialwahlen 2023: Jetzt noch schnell wählen gehen!

Die Sozialwahlen sind nicht nur die drittgrößten Wahlen Deutschlands. Sie sind auch die am längsten dauernden Wahlen im Land. Bis Ende Mai besteht noch die Möglichkeit zur Teilnahme.

Seit über vier Wochen sind die Mitglieder der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung aufgerufen, mit ihrer Stimme die „Sozialparlamente“ der kommenden sechs Jahre zu wählen. Dazu tritt das Kolpingwerk zusammen mit der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) und dem Bundesverband evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA) auf gemeinsamen Vorschlagslisten an.

Die bei den Sozialwahlen gewählten Frauen und Männer treffen in den höchsten Gremien der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie in den Ersatzkassen und Berufsgenossenschaften alle grundsätzlich wichtigen Entscheidungen. Sie beschließen über den jährlichen Haushalt, wählen die hauptamtlichen Vorstände und bringen Zusatzleistungen auf den Weg. Darüber hinaus setzen sich die gewählten Mandatsträger*innen in Widerspruchsausschüssen dafür ein, dass die Versicherten zu ihrem Recht kommen.

„Wir blicken auf einen intensiven Wahlkampf mit langer Vorbereitung zurück“, erklärt Kathrin Zellner, die sich als Mitglied des Kolping-Bundesvorstandes bei den Sozialwahlen engagiert. Schließlich ginge es nicht nur um die 50 Tage, in denen gewählt werde. „Hinter uns liegen anderthalb Jahre der Planung. Umso gespannter blicken wir nun auf den Ausgang der Wahlen“, erläutert Zellner, die sich ehrenamtlich im Vorstand der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege engagiert. Auf die Frage, weshalb man (noch) unbedingt seine Stimme abgeben solle, antwortet sie: „Die Sozialwahlen bieten den Versicherten die Chance, über die Ausrichtung ihrer Krankenkasse mitzuentscheiden. Denn in Deutschland können weder Bundesregierung noch Bundestag eigenwillig und ohne Einfluss der Versicherten über die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden.“ Dies sei ein hohes Gut.

Neben der Deutschen Rentenversicherung Bund treten Kolping, KAB und BVEA gemeinsam auch bei der BARMER Ersatzkasse und der DAK-Gesundheit an. Bis zum 31. Mai müssen die Briefwahlunterlagen bei den jeweiligen Wahlausschüssen eingegangen sein. Erstmals ist auch eine Online-Wahl bei den Krankenkassen möglich.

Weitere Informationen zur Sozialwahl unter aca-bund.de/sozialwahlen/